Das Recht, einfach gemacht

Für den sauberen Schlussstrich: Der Scheidungsanwalt

Die Ehe ist ein Bündnis auf Lebenszeit. So ist es zumindest der Wunsch und die Erwartung vieler Eheleute und letztlich auch der Gesellschaft. Leider entwickelt sich das eigene Leben nicht immer wie geplant, so dass in manchen Fällen von der großen Liebe aus vergangenen Tagen nicht mehr viel übrig geblieben ist. Wenn Eheleute getrennte Wege gehen wollen, steht beinahe ausnahmslos eine Scheidung ins Haus. Ein Scheidungsanwalt ist hier der richtige Ansprechpartner für die eigentliche Scheidung, Güterrechtsfragen, Unterhaltsangelegenheiten und Sorgerechtsthematiken.

Was macht einen guten Scheidungsanwalt aus?

In offizieller Sprache gibt es die Bezeichnung Scheidungsanwalt in dieser Form nicht. Es handelt sich vielmehr um Anwälte oder Fachanwälte für Familienrecht. Wie alle Anwälte haben solche Juristen ein klassisches Studium mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen, einen juristischen Vorbereitungsdienst absolviert und sich im Anschluss auf das Familienrecht spezialisiert. Ebenso haben auch Anwälte für Familienrecht eine Zulassung der jeweiligen Rechtsanwaltskammer und gehören zu den klassischen freien Berufen.

Ein guter Anwalt hat insofern vertiefte rechtliche Kenntnisse im Familienrecht. Aus einer Hand kann ein solcher Anwalt beraten und tätig werden. Hierzu gehört nicht nur der eigentliche Scheidungsantrag bei Gericht, sondern auch Angelegenheiten, welche im Zusammenhang mit einer Scheidung liegen. Hier geht es insbesondere um Güterrechtsfragen, Eheverträge oder den Versorgungsausgleich. Weitere wichtige Punkte sind Unterhalts-, Sorgerechts- und Aufenthaltsbestimmungsrechtsfragen. Hier sollte der Anwalt eine langjährige Erfahrung aufweisen.

Anwaltszwang und Kosten

Grundsätzlich können die (Noch-) Eheleute auch gemeinsam einen Rechtsanwalt beauftragen, sofern dies zwischenmenschlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Ausgeschlossen ist diese Konstellation nur, wenn eine besondere Vereinbarung oder ein Vergleich geschlossen werden soll. Eine Scheidung ohne einen Scheidungsanwalt ist aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Bei familienrechtlichen Angelegenheiten herrscht ein sogenannter Anwaltszwang. Die Folgen einer Scheidung werden in allen Bereichen gravierende Veränderungen mit sich bringen, insofern wäre ein solcher Prozess ohne Anwalt auch nicht ratsam. Nur ein Rechtsanwalt kann Ihre Rechte einschätzen, verteidigen und ein objektives Ergebnis erzielen: Immerhin sind meist auch Angelegenheiten zu gemeinsam erworbenen Vermögenswerten, der Altersvorsorge oder zu Kindern betroffen.

Nicht nur das eigentliche Verfahren bei Gericht verursacht Kosten, sondern auch der Anwalt selbst wird die erbrachten Leistungen abrechnen. Diese ergeben sich aus dem bei Gerichts festgestellten Verfahrenswert (welcher sich aus dem Nettoeinkommen ermittelt) und Tabellenhonoraren aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Eheverträge, Versorgungsausgleichs- und Unterhaltsangelegenheiten steigern die Honorare der Anwaltschaft.

Die Anwaltssuche

Es gibt sicherlich auch in Ihrer Region eine große Anzahl an Anwälten, auch im Bereich des Familienrechts. Lassen Sie sich von verschiedenen Anwälten beraten, ehe Sie ein Mandat erteilen. Die Scheidungsauswirkungen sind nämlich nicht zu unterschätzen, also sollten Sie nach einem menschlich und juristisch qualifizierten Anwalt suchen.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Mag. Josef Kunzenmann, nachgelesen werden.