Wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen, muss dieser auch entsprechend abgewickelt werden. Das ist vor allen Dingen dann wichtig, wenn es bestimmte Formvorschriften gibt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie einen Kaufvertrag über ein Grundstück abschließen. Es ist hierbei egal, ob es sich um einen Garten, eine Ackerfläche, ein Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung handelt. Die notarielle Form des Kaufvertrags ist auf jeden Fall vorgeschrieben, wenn der Kaufgegenstand eine Immobilie ist. Die Abwicklung von Kaufverträgen dieser Art nimmt zu großen Teilen ein Notar vor. Das heißt, dass er eine notarielle Urkunde erstellt. In dieser ist genau geregelt, wer welche Immobilie an wen verkauft.
Wie läuft der Immobilienverkauf über einen Notar ab?
Die Abwicklung von Kaufverträgen über den Notar geschieht auch so, dass Käufer und Verkäufer anwesend sein müssen, wenn Grundbesitz übergeben werden soll. In dem Fall spricht man von einer sogenannten Auflassung. Mit dem Kauf können auch noch andere Dinge geregelt werden. Es ist zum Beispiel möglich, dass auf das Grundstück eine Hypothek oder eine Grundschuld eingetragen werden. Vielleicht behält sich der Verkäufer auch das Recht vor, dass er bestimmte Teile des Grundstücks betreten oder befahren darf. Dies wird ebenfalls in einer notariellen Urkunde eingetragen.
Der Notar meldet den Kauf auch dem zuständigen Finanzamt. In der Regel fällt eine Steuer bei dem Erwerb einer Immobilie an. Die notarielle Urkunde wird dann dem zuständigen Grundbuchamt vorgelegt. Dieses prüft, ob alle Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Verkauf vorliegen. Wenn dies der Fall ist, wird der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Bei dem Verkauf einer Immobilie sind zahlreiche rechtliche Vorschriften zu beachten. Die Abwicklung von Kaufverträgen in dem Bereich ist daher nicht immer ganz einfach. Das hat auch seinen Sinn. Wenn man eine Immobilie kauft oder verkauft, geht es in der Regel um hohe Geldsummen. Der Notar verliest noch einmal die Urkunde und klärt bei Bedarf über Einzelheiten auf. Käufer und Verkäufer können sich dann letztmalig darüber Gedanken machen, ob sie das Rechtsgeschäft wirklich abschließen wollen.
Ähnliche Vorschriften gibt es bei dem Verkauf von Schiffen oder Schiffbau werken.
Was muss man sonst noch sagen?
Bei Kaufverträgen, deren Vertragsgenstand keine Immobilie ist, sind die Vorschriften nicht so streng. Dennoch müssen auch hier einige Dinge beachtet werden, wenn Kaufverträge abgewickelt werden sollen. Preis und Ware sollten auf jeden Fall klar sein. Das ist vor allen Dingen dann wichtig, wenn es um größere Gegenstände geht. In einem schriftlichen Kaufvertrag können auch Liefer- und Zahlungsbedingungen festgehalten werden. Wer sich unsicher ist, sollte auf jeden Fall nachfragen und bei Bedarf rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Anwalt für Vertragsrecht wäre hier der richtige Ansprechpartner.
Weitere Informationen finden Sie bei Notariat Dr. Roland Gintenreiter.