Das Recht, einfach gemacht

Der Rechtsanwalt

Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt trägt man nach mehrjährigem Jura-Studium. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Zweiten Staatsexamens darf man sich Volljurist nennen und einen der staatlich reglementierten juristischen Berufe wie Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter oder Beamter im höheren Verwaltungsdienst ausführen. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt ist gesetzlich geschützt. Danach kann man als Anwalt in einer Kanzlei tätig sein und Mandanten gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Um als Rechtsanwalt tätig sein zu dürfen, benötigt man eine Zulassung. Die Zulassung wird von der Rechtsanwaltskammer erteilt, in deren Bezirk sich die Kanzlei befindet. Die Zulassung ist mit dem Erhalt einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde wirksam. Ein Anwalt vertritt die Rechte seines Mandanten und führt den Schriftverkehr mit Rechtsgegnern oder Gericht. Es gibt verschiedene Rechtsgebiete, in denen ein Anwalt sich zusätzlich spezialisieren kann. Beispielsweise gibt es Fachanwälte für Familienrecht, die sich auf das Rechtsgebiet des Familienrechts spezialisiert haben. Es gibt Fachanwälte für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und viele weitere Rechtsgebiete.
Bei einem rechtlichen Problem können Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser prüft die rechtliche Sache und berät Sie. Im Falle der Übernahme der Mandantschaft durch den Anwalt vertritt Dieser Ihre Rechte vor Gericht. Bei manchen Gerichten oder Rechtsgebieten ist zwingend ein Anwalt erforderlich. Es gibt aber auch Rechtsgebiete, in denen kein Anwaltszwang herrscht. Dennoch ist es meist sinnvoll, einen Anwalt zu beauftragen. Dieser kennt das Rechtssystem wie seine Westentasche. Juristische Laien sind recht schnell überfordert, alleine schon mit den Schriftsätzen und dem Paragrafendschungel. Der Anwalt Ihres Vertrauens übernimmt dies für Sie und sorgt zugleich für die Einhaltung sämtlicher Fristen, die es seitens des Gerichtes sehr häufig gibt.
Es gibt eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte, nach denen sich ihr Entgelt richtet.
Der Beruf des Anwaltes ist ein angesehener Beruf mit sehr guten Verdienstmöglichkeiten.
Knapp über 30 Prozent der Anwälte sind weiblich. Rechtsanwältinnen gibt es erst seit dem Jahre 1922. Zuvor war es Frauen über 1000 Jahre verboten gewesen, in eigener Sache oder aber als Fürsprecher für andere Personen vor Gericht aufzutreten.
Ein Anwalt ist Jemand, der sich mit dem Recht und mit den Gesetzen gut auskennt. Sein Beruf ist es in der Regel, Menschen zu helfen, die Ärger vor Gericht haben. Die Personen, denen er hilft, nennt man Mandanten. Wird man vor einem Gericht verklagt, benötigt man einen Anwalt zur Verteidigung.
Ein Anwalt gilt als unabhängiges Organ der Rechtspflege. Ähnlich wie ein Richter oder Staatsanwalt, darf auch ein Anwalt vor Gericht nicht bewusste die Unwahrheit sagen. Er gilt als Gehilfe vor Gericht zur Rechtsfindung und vertritt andererseits die rechtlichen Interessen seines Mandanten. Der Anwalt hat Schweigepflicht, so dass somit alles, was sein Mandant ihm anvertraut, unter Schweigepflicht steht.